Österreich: „Verfassungsgericht kippt Religionsfreiheit“

05.02.2024 Euthanasie ist „Menschenrecht“ laut VfGH
 
Wie von öffentlichen und privaten Medien berichtet, ist „der Staat“ wieder einmal am Werk, dieses Mal in Österreich. Im Mittelpunkt der Angelegenheit steht ein recht obskures neues Gesetz, das sog. Sterbeverfügungsgesetz aus dem Jahr 2022. Österreichs Verfassungsgerichtshof hatte im Dezember 2020 auf teuflische Weise §78 des Strafgesetzbuches außer Kraft gesetzt, was nun in Richtung Abschaffung von Religionsfreiheit und Privateigentums weist.
 
2020 war in dieser Hinsicht ein Jahr des Umbruchs. Nach einem bahnbrechenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2020 wurden die bis dahin geltenden rechtlichen Hemmnisse – und, wie ich hinzufügen möchte, auch die noch bestehenden moralisch-historischen Grundlagen – außer Kraft gesetzt. Wie das österreichische Justizministerium (sic) erklärt, „hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bisherige Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt“.
 
Während sich die ministerielle Website über die (technischen) Argumente für die „Entkriminalisierung“ ausschweigt, sind diese online verfügbar – und hier ist die Argumentation des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (Quelle, datierend den 11.12.2020, hier Hervorhebungen im Original, in Folge finden Sie meine Hervorhebungen):
 
Weiterlesen => tkp.at/2024/02/05/euthanasie-ist-menschenrecht-laut-vfgh

 

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