Masken- und Testpflicht fallen ab 02.04.2022 in Hessen weitgehend weg
Vom 2. April an ist die Maskenpflicht an den meisten Orten aufgehoben. Lediglich in Bussen und Bahnen bleibt sie bestehen und dort, wo sich besonders gefährdete Menschen aufhalten: für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern und Pflege- und Altenheimen, in Arztpraxen, beim Rettungsdienst oder auch in Sammelunterkünften für Obdachlose und Geflüchtete.
Auch die Testpflicht verschwindet weitgehend. Sie gilt ab Samstag noch zum besonderen Schutz der vulnerablen Gruppen, also etwa in Krankenhäusern und Pflege- und Alteneinrichtungen. Gefängnisse können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
In hessischen Schulen wird erst einmal weiter getestet. Für Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal sind bis Ende April nach wie vor drei Tests pro Woche vorgesehen – für Ungeimpfte sind sie Pflicht.
Quelle: hessenschau.de/politik/corona-regeln-in-hessen-masken–und-testpflicht-fallen-ab-samstag-weitgehend-weg,corona-regeln-hessen-106.html