Noch eine Verschwörungstheorie, die wahr wird …

19.10.2023 … und die Niederlande macht den Anfang: verpflichtende CO₂-Registrierung für Arbeitgeber ab 2024
 
Ab dem 01.01.2024 müssen Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten über die Dienstreisen und den Arbeitsweg ihrer Arbeitnehmer Bericht erstatten. Also alle zurückgelegten Kilometer. Diese sogenannte „Meldepflicht über die berufliche Mobilität von Personen“ ergibt sich aus dem Klimaabkommen 2019.
 
Nach Vervollständigung der Daten erhält der Arbeitgeber einen CO2-Bericht, der Auskunft über die CO2-Emissionen gibt. Arbeitgeber müssen bis spätestens 30.06.2025 einen Bericht für das Jahr 2024 vorlegen.
 
Im Jahr 2026 prüft der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, ob die CO2-Emissionen aller Arbeitgeber unter der Emissionsobergrenze geblieben sind. Im Falle einer Überschreitung wird den Arbeitgebern ein maximaler CO2-Ausstoß auferlegt, den sie bis spätestens 2030 einhalten müssen.
 
Das offizielle Ziel der CO2-Berichterstattung lautet: „Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen der Wirtschaft um 1,5 Megatonnen unter dem Niveau von 1990 liegen“.

 
Quelle: uncutnews.ch/noch-eine-verschwoerungstheorie-die-wahr-wird-und-die-niederlande-macht-den-anfang-verpflichtende-co%e2%82%82-registrierung-fuer-arbeitgeber-ab-2024
 

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