29.12.2024 Deutscher Sauna-Bund wehrt sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 01.11.2024 gilt in Deutschland das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Es ermöglicht Bürgern, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt jährlich zu ändern.
Der Deutsche Sauna-Bund reagiert darauf mit einem Leitfaden. Zentraler Punkt: Der Zutritt zu geschlechtsspezifischen Bereichen wie der Frauensauna bleibt weiterhin vom biologischen Geschlecht abhängig.
„Zum Eintritt in diese, insbesondere auch die Frauensauna, sind nur Personen berechtigt, deren primäre Geschlechtsmerkmale entsprechend sind“, heißt es im Leitfaden. „Der Eintrag des Geschlechts beim Standesamt und/oder im Reisepass sind nicht entscheidend.“
Der Leitfaden legt ein mehrstufiges Verfahren für Sauna-Betreiber fest, das bereits an der Kasse beginnt.
„Sichtkontrolle des Erscheinungsbildes an der Kasse (wird die Person als männlich, weiblich oder divers wahrgenommen)“, wird als erster Schritt beschrieben. Sollten Zweifel bestehen, sind Mitarbeitende angehalten, den Geschlechtseintrag des Gastes zu erfragen. Bleiben auch danach Unklarheiten, wird im Leitfaden deutlich gemacht:
„Der Gast ist darauf hinzuweisen, dass für den Zugang zu dem entsprechenden Bereich das primäre Geschlechtsmerkmal ausschlaggebend ist.“
Quelle: apollo-news.net/deutscher-sauna-bund-wehrt-sich-gegen-das-selbstbestimmungsgesetz
Man kann Wetten abschließen, wann es zur ersten ideologischen Schlacht zwischen einem Saunabetreiber und einer Männin kommt. Falls die Saunabetreiber nicht vorher schon den Schwanz einziehen.
#JustMy2Cent