08.03.2024 Jeder Totalitarismus würgt zuerst die Meinungsfreiheit ab
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in Art. 5 Grundgesetz ist die elementare Lebensgrundlage einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung. Denn auf ihr entfaltet sich der Austausch der politischen Gestaltungs-Ideen der freien Bürger, die Suche nach der Wahrheit und der besten Wege ihrer Realisierung.
Wer die Meinungsfreiheit bekämpft, einschränkt und schließlich zugunsten einer Einheitsgesinnung beseitigen will, ist daher ein Verfassungs- und Demokratiefeind, der im Sinn hat, einen totalitären Staat zu etablieren. Wenn eine Innenministerin dies offen unternimmt, ist für das Volk freier Bürger die höchste Alarmstufe eingetreten.
Am 13.02.2024 haben die SPD-Politikerin und ihre beiden Untergebenen „ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz der Demokratie und zur Bekämpfung des Rechtsextremismus“ vorgestellt. Nancy Faeser sagte dazu vor der Presse:
„Wir wollen alle Instrumente des Rechtsstaats nutzen, um unsere Demokratie zu schützen. Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen, ihnen ihre Einnahmen entziehen und ihnen die Waffen wegnehmen.“
Es gehe darum, „unsere offene Gesellschaft gegen ihre Feinde zu verteidigen. … Wir müssen mit aller Kraft verhindern, dass sich diese menschenverachtende Ideologie weiter in unsere Gesellschaft frisst.
Wir sollten rechtsextremistische Netzwerke so behandeln wie Gruppierungen der Organisierten Kriminalität. Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu ahnden. Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch Ordnungsbehörden wie die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz verstärkt hierfür seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden vor Ort. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umzudrehen – das muss der Ansatz sein.“
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